60-Prozent-Regel bei Photovoltaik: Was die Einspeisebegrenzung wirklich bedeutet

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Aktuelles · EEG-Regel verständlich erklärt

Seit dem 25. Februar 2025 gilt für bestimmte neue Photovoltaikanlagen vorübergehend eine Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung. Das klingt zunächst nach einem Verlust von 40 Prozent. Genau diese Schlussfolgerung ist jedoch falsch.

Die 60-Prozent-Regel bei Photovoltaik bezieht sich auf die Leistung am Netzverknüpfungspunkt. Sie bedeutet nicht, dass nur 60 Prozent des Jahresertrags erzeugt oder genutzt werden dürfen. Strom, der gleichzeitig im Haus verbraucht, in einen Speicher geladen oder für ein E-Auto genutzt wird, muss gar nicht erst ins Netz fließen.

Wie wirkt sich die Regel auf Ihre geplante Anlage aus?
Wir prüfen Anlagenleistung, Verbrauch, Speicher und Steuerung und zeigen, wie hoch die praktische Relevanz in Ihrem Fall ist.


INDIVIDUELLE PLANUNG ANFRAGEN

Die 60-Prozent-Regel betrifft Leistung, nicht Jahresertrag

Ein Beispiel: Eine PV-Anlage mit 10 kWp installierter Leistung darf in der betroffenen Konstellation am Netzverknüpfungspunkt maximal 6 kW einspeisen. Produziert die Anlage gerade 8 kW und das Haus verbraucht gleichzeitig 2 kW, bleiben 6 kW für die Einspeisung. Es muss nichts abgeregelt werden.

Erst wenn Erzeugung abzüglich lokalem Verbrauch und möglicher Speicherladung über der Einspeisegrenze liegt, entsteht eine Abregelung. Solche Spitzen treten nicht an jedem Tag und nicht über den gesamten Tagesverlauf auf.

Direkt verbrauchen

Haushaltsgeräte, Wärmepumpe oder andere Verbraucher nutzen Solarstrom im Moment der Erzeugung.

Speicher laden

Freie Batteriekapazität nimmt Überschüsse auf und stellt sie später bereit.

E-Auto laden

Eine passende Steuerung kann Ladeleistung in ertragreiche Stunden verschieben.

Rest einspeisen

Nur der verbleibende Überschuss fließt bis zur zulässigen Leistung ins öffentliche Netz.

Für welche Anlagen gilt die 60-Prozent-Regel?

Die Regelung steht in § 9 EEG. Sie betrifft bestimmte Anlagen, die nach dem 24. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden und der Einspeisevergütung oder dem Mieterstromzuschlag zugeordnet sind. Für Anlagen unter 25 kW gilt die Begrenzung grundsätzlich am Netzverknüpfungspunkt. Bei Anlagen ab 25 kW und unter 100 kW kommen zusätzlich Vorgaben zur technischen Fernsteuerbarkeit hinzu.

Steckersolargeräte bis insgesamt 2 kW installierter Leistung und bis 800 VA Wechselrichterleistung sind in der gesetzlich beschriebenen Konstellation ausgenommen. Für Bestandsanlagen und andere Vermarktungsformen gelten abweichende Regeln. Deshalb sollte immer die konkrete Anlage eingeordnet werden.

Stand September 2026:
Dieser Beitrag erläutert die Grundlogik und ersetzt keine rechtliche Einzelfallberatung. Maßgeblich sind die aktuelle Fassung des EEG, die Anlagenkonstellation und die Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.

Wann endet die 60-Prozent-Regel bei Photovoltaik?

Die Begrenzung ist als Übergang bis zur steuerbaren Einbindung gedacht. Nach Einbau des vorgesehenen intelligenten Messsystems und der Steuerungseinrichtung sowie erfolgreicher Testung der Ansteuerbarkeit durch den Netzbetreiber kann die pauschale 60-Prozent-Begrenzung in der betreffenden Konstellation entfallen.

Das bedeutet nicht, dass der Netzbetreiber künftig nie steuern darf. Vielmehr wird die starre Begrenzung durch eine technische Steuerbarkeit ersetzt, mit der die Einspeiseleistung bei Bedarf angepasst werden kann.

Wie stark sind die tatsächlichen Ertragsverluste?

Eine pauschale Prozentzahl wäre unseriös. Der Effekt hängt von Dachausrichtung, Anlagengröße, regionaler Einstrahlung, Verbrauchsprofil, Speicher, Wallbox und Steuerung ab. Ost-West-Anlagen verteilen ihre Leistung häufig breiter über den Tag, während eine ideal ausgerichtete Südanlage stärkere Mittagsspitzen erreichen kann.

Auch eine große PV-Anlage kann trotz Einspeisegrenze sinnvoll sein. Mehr Modulfläche verbessert die Erzeugung in Morgenstunden, am Nachmittag und bei diffusem Licht. Eine reine Auslegung auf das Einspeiselimit kann deshalb langfristig Potenzial verschenken.

SituationWirkung auf die EinspeisespitzeMöglicher Planungshebel
Hoher Verbrauch am MittagWeniger Leistung erreicht den NetzanschlussVerbraucher gezielt in Solarzeiten betreiben
Speicher hat freie KapazitätÜberschuss wird zwischengespeichertLadestrategie passend einstellen
E-Auto steht tagsüber zu HauseLadeleistung kann Spitzen aufnehmenPV-Überschussladen nutzen
Kaum lokaler VerbrauchAbregelung wird wahrscheinlicherLastprofil und Anlagenauslegung prüfen

Gut planen statt Solarstrom verschenken

  • Anlage nicht allein nach einer kurzfristigen Einspeisegrenze dimensionieren
  • Eigenverbrauch und reale Tagesprofile in die Auslegung einbeziehen
  • Speichergröße nicht pauschal, sondern nach nutzbaren Überschüssen wählen
  • Wallbox und Wärmepumpe steuerbar in das Energiemanagement integrieren
  • Mess- und Steuerungstechnik für spätere Anforderungen vorbereiten
  • Im Angebot eindeutig festhalten, wie die Begrenzung technisch umgesetzt wird

Mehr zur Planung von Erzeugung, Eigenverbrauch und Erweiterungen finden Sie unter Photovoltaik bei Mauro Solar sowie auf unserer Seite zu Stromspeichern.

FAQ zur 60-Prozent-Regel

Verliere ich 40 Prozent meines Solarstroms?

Nein. Begrenzt wird die momentane Einspeiseleistung am Netzverknüpfungspunkt. Eigenverbrauch, Speicherladung und andere lokale Nutzung reduzieren die Einspeisung bereits vorher.

Gilt die Regel für meine ältere PV-Anlage?

Die neue 60-Prozent-Regel betrifft bestimmte Inbetriebnahmen ab dem 25. Februar 2025. Bestandsanlagen müssen anhand ihres Inbetriebnahmedatums und ihrer bisherigen Vorgaben beurteilt werden.

Ist ein Speicher wegen der Begrenzung immer nötig?

Nein. Ein Speicher kann Spitzen aufnehmen, muss aber zum Verbrauchsprofil und zur Wirtschaftlichkeit passen. Auch direkter Verbrauch oder E-Auto-Laden können Überschüsse nutzen.

Sollte die PV-Anlage deshalb kleiner gebaut werden?

Nicht automatisch. Mehr Modulfläche kann außerhalb der Leistungsspitzen und bei schwächerem Licht zusätzlichen nutzbaren Ertrag liefern. Entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung.

Wann kann die Begrenzung entfallen?

In der betroffenen Konstellation nach Einbau der vorgesehenen Mess- und Steuerungstechnik und erfolgreicher Prüfung der Ansteuerbarkeit. Der konkrete Ablauf erfolgt mit den zuständigen Marktpartnern.

Die 60-Prozent-Regel richtig einplanen
Mauro Solar bewertet nicht nur die Nennleistung, sondern auch Verbrauch, Steuerung, Speicher und die langfristige Nutzung des Systems.


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Fachlicher Stand: September 2026. Rechtsgrundlagen: § 9 EEG 2023 zu den technischen Vorgaben und § 100 EEG 2023 zu den Übergangsbestimmungen.

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