1. Vertragsgegenstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferung, Montage und
Dienstleistungen im Bereich Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Wechselrichter, Wallboxen
sowie zugehörige Komponenten zwischen der Mauro Solar Gebäudemanagement GmbH
(nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
2. Zahlungsbedingungen
50 % bei Montagebeginn als Anzahlung fällig. Die restlichen 50 % sind innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung und Inbetriebnahme zu zahlen, unabhängig von der Zählermontage durch den zuständigen Energieversorger. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB). Abschlagszahlungen gelten als ausdrücklich vereinbart.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich: am Hauskraftwerk eine Netzwerkleitung für die Anbindung des E3/DC-Systems bereitzustellen, an der Wallbox eine Netzwerkleitung bereitzustellen, mindestens 10 Ersatz-Dachpfannen zur Verfügung zu stellen, Aufstell- und Montageorte für Wechselrichter, Speicher, Zählerschrank und ggf. Wallbox zum Montagetermin großzügig freizuräumen, schriftliche Unterlagen des Netzbetreibers unverzüglich an den Auftragnehmer weiterzuleiten, den Registrierungsnachweis für Wechselrichter und Speicher aus dem Marktstammdatenregister (MaStR) an den Auftragnehmer auszuhändigen. Sollten Erdarbeiten erforderlich sein, sind diese vom Auftraggeber auf eigene Kosten auszuführen.
4. Gerüststellung & Baustellenbedingungen
Gebäude müssen gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaft eingerüstet werden. Hierzu ist eine Verankerung der Gerüste in Mauerwerk oder Fassade erforderlich. Widerspricht der Auftraggeber der Verankerung, übernimmt dieser die Verantwortung für die fachgerechte und sichere Montage des Gerüstes. Die Standzeit der Gerüste kann bis zu eine Woche nach Montageende betragen. Bei nicht ordnungsgemäß freigeräumten Montageorten oder verhinderten Arbeiten behält sich der Auftragnehmer vor, den Termin abzubrechen und erneute Anfahrten gesondert zu berechnen.
5. Bautermine & Ausführungsfristen
Vereinbarte Bautermine stehen unter Vorbehalt und können aufgrund von Witterungseinflüssen, Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Umständen kurzfristig verschoben werden. Die Anzahl der zu installierende Module, sowie die konkrete Dachbelegung können aus technischen Gründen variieren.
6. Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung nach BGB. Auf Montageleistungen und Dienstleistungen des Auftragnehmers wird eine Gewährleistung von 60 Monaten gewährt.
7. Marktstammdatenregister (MaStR)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich selbst im Marktstammdatenregister unter www.marktstammdatenregister.de einzutragen.
8. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und haben keine Gültigkeit. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
9. Widerrufsbelehrung
Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
10. Angebotsgültigkeit
Unsere Angebote haben eine Gültigkeit von 4 Wochen ab Ausstellungsdatum.
11. Zusätzlicher Hinweis § 14a EnWG – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass für bestimmte Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Batteriespeicher, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge) mit einer Anschlussleistung von mehr als 7 kW gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) vorgeschrieben ist. Der Netzbetreiber ist berechtigt, diese Einrichtungen bei Bedarf zeitweise zu steuern, um die Netzstabilität zu sichern.
12. Hinweis zur elektronischen Rechnungszustellung
Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erklärt der Kunde sein Einverständnis, dass Rechnungen im Rahmen dieses Auftrags elektronisch (E-Rechnung) übermittelt werden dürfen. Die Zustimmung umfasst insbesondere den Versand der Rechnung per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse. Der Kunde akzeptiert die elektronische Rechnung als rechtsgültig und verzichtet auf eine zusätzliche postalische Zusendung in Papierform.
13. Auflösende Bedingung (Wärmepumpe)
Die in diesem Vertrag vorgesehene Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung eines Sanierungsvorhabens, für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bei der KfW innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird.
Dieser Kaufvertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung, sobald und soweit die KfW den Antrag zur Förderung aus dem Produkt 458 nicht bewilligt, sondern mit einem Ablehnungsschreiben abgelehnt hat (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die
jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.





